Grundsätzlich ist zwischen vier Dolmetscharten zu unterscheiden:Simultandolmetschen
Die Dolmetscher/innen sitzen in einer
schalldichten Kabine und übertragen den vom Redner gesprochenen Text zeitgleich (simultan) in die Zielsprache. Simultandolmetscher sollten für größere Veranstaltungen, Konferenzen mit zwei und mehr Sprachen sowie
Tagungen, bei denen die durch das Konsekutivdolmetschen entstehende Zeitverzögerung zu groß ist, verpflichtet werden. Da Simultandolmetschen eine hohe Konzentration erfordert, müssen sich die Dolmetscher nach 20 bis 30
Minuten ablösen können. Demzufolge muss eine ausreichende Zahl von Dolmetschern zur Verfügung stehen.
Konsekutivdolmetschen
Beim Konsekutivdolmetschen erfolgt die Übertragung zeitversetzt nach dem Vortrag des
Originaltextes. Konsekutivdolmetschen ist bei relativ kurzen Ansprachen (z.B. Tischreden) oder auch bei Verhandlungen, bei denen auf die Anwesenheit des Dolmetschers im Verhandlungsraum Wert gelegt wird, die geeignete
Dolmetschform. Beim Konsekutivdolmetschen verlängert sich die Dauer der Veranstaltung im Vergleich zum Simultandolmetschen pro Zielsprache etwa auf das Doppelte.
Flüsterdolmetschen
Beim Flüsterdolmetschen
spricht der Dolmetscher gleichzeitig mit dem Redner, setzt aber keine besonderen technischen Hilfsmittel ausser eventuell einer so genannten Personen- oder Werksführungsanlage ein. Flüsterdolmetschen eignet sich für die
Betreuung sehr kleiner Gruppen, z.B. bei Werksbesichtigungen, kann aber das Simultandolmetschen nicht ersetzen, da Originalredner und Dolmetscher in demselben Raum gleichzeitig sprechen und sich so unvermeidbare
Störeffekte ergeben. Da Flüsterdolmetschen dieselbe oder mehr Konzentration als Simultandolmetschen erfordert, sind bei längeren Veranstaltungen ebenfalls mindestens zwei Dolmetscher je Zielsprache nötig.
Verhandlungsdolmetschen
Beim Verhandlungsdolmetschen werden kürzere Textpassagen in Gesprächssituationen zeitversetzt in eine andere Sprache übertragen.